EL_Marto hat geschrieben:An Sich ist dein Text schon gut gemeint, aber ich denke wenn es so wäre, hätte bestimmt schon ein schlauer Jurist das mal angebracht bzw. wir hätten schon Ergebnisse.
Aber Lesenswert ist dein Beitrag allemal, war bestimmt einiges an Schreibarbeit
Die Videotheken werden wegen einem Film, der im Einkauf 10,00 Euro kostet nicht Tausende von Euro für Rechtsstreitigkeit ausgeben. Zumal so ein Prozess vor Gericht sich mal schnell über 10 Jahre hinziehen kann (wie bei Tanz der Teufel). Dann kann die Videothek den Film nicht mehr vermarkten, da sich i. d. R. das Medium in solch einem Zeitraum ändert (Video 2000, VHS, DVD, Blue-Ray etc.). Auch ist eine Videothek und die Filmrechteinhaber regelmäßig von § 131 StGB betroffen. Wenn eine Videothek gegen jede Beschlagnahmung juristisch vorgehen wollte, wäre sie schnell Pleite. Das Ausland hat zwischenzeitlich von Deutschland die Nase voll, wegen der ständigen Einschränkung der Meinungsäußerung bei Filmen, Computerspielen etc. Das ließt man doch immer wieder. Außerdem hat man den § 131 StGB so geändert, dass viele Beschlagnahmungen zu erwarten sind, die voraussichtlich zum Großteil verfassungswidrig sein werden, weil jetzt auch menschenähnliche Wesen einbezogen werden sollen. Siehe dazu hier:
http://oliverlau.blog.com/das-bundesverfassungsgericht-und-tanz-der-teufel/
Wer den Film haben will, der muss eben als deutscher Bürger selber ran und vor Gericht klagen, sofern er beschwert ist. Umso mehr Bürger gegen die Beschlagnahme vorgehen, umso mehr Probleme sollte der Staat und die Gerichte spätestens mit der höchsten Rechtssprechung bekommen. Andernfalls wäre auch daran zu decken Deutschland den Rücken zu kehren und in andere Sozialsysteme als Arbeitnehmer einzuzahlen, wenn das mit der Zensur hier noch schlimmer wird. Jeden neuen Film der in Deutschland entschärft ist im Ausland zu kaufen und einzuführen wird im Gegensatz zu einer Filmleihe in einer Videothek auf Dauer auch etwas teuer.
Übrigens kann es Dir auch passieren, dass eine EG-Einfuhr aus Österreich abgefangen und beschlagnahmt wird. Die Wahrscheinlichkeit ist nur erheblich geringer.