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Verfassungsbeschwerde
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purchaser
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BeitragVerfasst am: 14.03.2009, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe schon einmal gegen den Staat geklagt, Cobretti, allerdings hat mir da ein Anwalt namens Starostik die Arbeit abgenommen. Wenn es denn zu einem Verbot kommen sollte - noch ist es freilich nicht soweit und noch haben wir im sogenannten Superwahljahr alle Macht das zu verhindern - wenn es also dazu kommen sollte, dann hoffe ich doch, das sich genügend Leute finden werde, gegen solch ein Urteil vorzugehen. Deshalb bin ich optimistisch, dass du nicht allein gelassen wirst, dass wir nicht allein gelassen werden.
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Pyri
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Anmeldedatum: 24.12.2008
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 14.03.2009, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

@purchaser
Bemerkenswerter Kommentar. Vielen Dank!

@cobretti
Dann kann ich zu dieser Entscheidung nur gratulieren! Ich fände es äußerst wichtig für seine Sachen einzustehen, sich nicht einschüchtern zu lassen von vermeintlicher oder aus einer entsprechenden Position heraus (etwa an prominenter Stelle in Massenmedien) tatsächlicher moralischer Überlegenheit. Von voreingenommenen PolitikerInnen, vorurteilsbeladenen WissenschafterInnen oder sonstwem. Widerstand gegen weitere Einschränkungen von Freiheitsrechten zu leisten.
Und schließlich sollte bei all diesen Anfeindungen von Spielen auch die Frage gestellt werden, ob eine solche mit Bezugnahme auf oder inhaltlicher Gleichsetzungen von Verbrechen nicht ebenfalls ganz konkret auch Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen damit verletzt werden.
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Cobretti
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Anmeldedatum: 07.07.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.03.2009, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

@purchaser + Pyri

Danke für eure Antworten !!!

purchaser hat Folgendes geschrieben:
Ich habe schon einmal gegen den Staat geklagt, Cobretti, allerdings hat mir da ein Anwalt namens Starostik die Arbeit abgenommen. Wenn es denn zu einem Verbot kommen sollte - noch ist es freilich nicht soweit und noch haben wir im sogenannten Superwahljahr alle Macht das zu verhindern - wenn es also dazu kommen sollte, dann hoffe ich doch, das sich genügend Leute finden werde, gegen solch ein Urteil vorzugehen. Deshalb bin ich optimistisch, dass du nicht allein gelassen wirst, dass wir nicht allein gelassen werden.


Hey ! Das Interessiert mich jetzt aber mal brennend...
Was war das für eine Klage ??? Auch eine Verfassungsklage ???
Hatte die Klage Erfolg ???
Erzähl mal-mich Interessiert da jede Einzelheit !

Gruß
Cobretti
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purchaser
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Beiträge: 70
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.03.2009, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist nicht ganz so spektakulär, wie es sich anhört. Der Name Starostik sagt ja schon einiges.
Kurz und bündig: Kanzlei Starostik Berlin
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ugo-piazza
Stammgast
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Beiträge: 204

BeitragVerfasst am: 15.03.2009, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der von Purchaser angesprochenen Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung hat ja RA Starostik die Arbeit gemacht, und wenn man ganz ehrlich ist, hätte man auch die über 34.000 Beschwerdeführer (bin selber auch einer davon) nicht gebraucht. Mit einem Dutzend Leute hätte man auch alle relevanten Sachverhalte abgedeckt. Ich sehe es einfach mal als politische Demonstration in eine juristische Aktion gekleidet. Zwinkern

Cobretti hat Folgendes geschrieben:
Hallo Leute !!!
Nach den Amoklauf in Winnenden mit insgesamt 16 Toten wird-wie nach jedem Amoklauf reflexartig über ein Verbot so genannter "Killerspiele" (ein saublöder begriff) diskutiert. Traurig
Ich gebe euch ein Versprechen : Wenn so ein verbot wirklich kommen sollte werde ich selber eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht dagegen einlegen !
Ich will mich nämlich nicht als Erwachsener bevormunden lassen und mir vorschreiben lassen was ich für Spiele Spielen darf.
Ich meine wir sollten uns hier nicht nur über Zensur aufregen sondern selber taten folgen lassen und Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen !!!

Nun meine frage an euch : Wenn jetzt tatsächlich so ein Verbot der genannten Spiele kommen sollte-kann ich dann bei der Verfassungsbeschwerde auf eure Hilfe zählen ???
Um genauer zu sein-ich brauche dann Hilfe bei der Formulierung der Verfassungsbeschwerde,da ich mich nicht so damit auskenne !!!


ZUnächst mal wird von der Politik jede Menge in die Diskussion geworfen, auch in dem Wissen, dies nicht durchsetzen zu können. Die eigene Wählerklientel muss schließlich beruhigt werden. Ich gehe nicht davon aus, dass die bayerische Idee, einen separaten § 131a StGB einzuführen, jemals den Bundestag erreichen wird.

Sollte dieses Gesetz doch kommen, werden diverse Hersteller sicherlich mit einer Verfassungsbeschwerde dagegen vorgehen.




Cobretti hat Folgendes geschrieben:
Ich glaube nämlich das die Verfassungsbeschwerde sehr gut Formuliert werden muß damit sie überhaupt zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht angenommen werden muß...


DAS glaube ich auch...
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purchaser
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BeitragVerfasst am: 17.03.2009, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht wirst du dein Versprechen schon bald einlösen können, Cobretti, zumindest wenn es nach den Vorstellungen einiger Herren der Politik und der Medien geht.
Ein geradezu haarsträubendes Beispiel, wie rigoros das School-Shooting von Winnenden für den Abbau demokratischer Grundrechte genutzt werden soll, zeigt die phoenix-Sendung "Unter den Linden" vom 16.03.2009:

http://www.phoenix.de/sixcms/detail.php?id=231594&template=d_ph_videostream_popup&format=4&transfer=2

Es gipfelt in der Frage des Moderators Christoph Minhoff: "Warum denn nicht einfach zensieren? Warum nicht Zensur?". Daneben sitzt der Bayerische Innenminister und schweigt.
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ugo-piazza
Stammgast
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BeitragVerfasst am: 17.03.2009, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Zusammenhang:

http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/karlsruhe-gibt-schaeuble-contra/

Die taz scheint heute das einzige Medium zu sein, das über Papiers gestrigen Vortrag berichtet...
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ugo-piazza
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Beiträge: 204

BeitragVerfasst am: 04.03.2010, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht unwichtiger Teilerfolg gestern, würde ich sagen, aber das große Ziel letztlich doch verfehlt.
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