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Kitamuraaa
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Anmeldedatum: 28.08.2005
Beiträge: 40
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 23.01.2010, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Gandalf01 hat Folgendes geschrieben:
[...]

Der Verkauf ist strafbar, nicht der Kauf. Steht ja auch so in demSchreiben. Als reiner Sammler/Filmfan machst du dich also nicht strafbar.
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Pyri
Mitglied
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Anmeldedatum: 24.12.2008
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 23.01.2010, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

@Kitamuraa
Ja, aber mit Verlaub: wenn der Zoll jemandem eine Ware wegnimmt, so ist dies für den betroffenen doch auch eine Strafe. Dieser kann schließlich schwer dafür gearbeitet haben, sich diese (Ware) sogar vom Mund abgespart! Und dann ist sie ohne Kompensation einfach so fort
-
Nehme doch an, das war von Gandalf01 auch so gemeint: auch wenn dies keine strafrechtliche Verfolgung für den Käufer nach sich zieht, so kann es sich doch um einen großen Verlust handeln.
Moralisch also in jedem Fall eine Strafe, und auch materiell!
_________________
"Der, der aus Verzweiflung hinausrennt, wird nachher noch betitelt: 'den hab'n wir los jetzt'." Thomas Bernhard
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Kitamuraaa
Mitglied
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Anmeldedatum: 28.08.2005
Beiträge: 40
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 23.01.2010, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Yo, stimmt.
Dann muss man halt einfach aus Österreich, oder UK bestellen - dann hat man keine Probleme.
Wenn man, nur um eventuell nochmal 3-5€ zu sparen ausserhalb der EU bestellt, ist man selbst schuld! Sehr glücklich
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ugo-piazza
Stammgast
Stammgast


Anmeldedatum: 08.07.2004
Beiträge: 204

BeitragVerfasst am: 25.01.2010, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Gandalf01 hat Folgendes geschrieben:
In Liste B werden auch solche Medien eingetragen, die der Bundesprüfstelle von den Strafverfolgungsbehörden als bereits beschlagnahmt mitgeteilt wurden. Für diese gilt bereits ein absolutes Verbreitungsverbot, sie dürfen auch an Erwachsene nicht verkauft werden."



Diese Auffassung ist durchaus strittig, siehe eine von mir hier im Forum verlinkte Entscheidung des OLG Hamm, denn der Gesetzestext stellt nicht den Verkauf, sondern die Verbreitung unter Strafe.

Es ist übrigens auch nicht strafbar, beschlagnahmte Medien direkt persönlich aus dem Ausland einzuführen (also nicht auf dem Postweg), sofern keine Verbreitung beabsichtigt ist.
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