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Mögliches Problem mit Zoll wegen Rammstein LIFAD Alben ???

 
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goalzz
Neuling
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Anmeldedatum: 16.01.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.01.2010, 15:56    Titel: Mögliches Problem mit Zoll wegen Rammstein LIFAD Alben ??? Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Ich habe über ebay.com 3x das bei uns indizierte Rammstein-Album "Liebe ist für alle da" als Special Edition gekauft (Insgesamt um die 50 Euro ink. Versand). Jetzt habe ich von der Post die Mitteilung erhalten die Postsendung bei der Zollstelle mit Rechnung und Nachweis über den gezahlten Kaufpreis abzuholen, weil der Inhalt nicht deklariert ist.

Ich nehme an, dass der Zoll wegen der Einfuhrumsatzsteuer nachhakt, auf der der Mitteilung beiliegenden Kopie ist nämlich nur "Other" angekreuzt und ansonsten ziemlich undeutliches Gekritzel.

Wenn ich aber jetzt mit der Paypal-Abrechnung beim Zollamt erscheine habe ich die Befürchtung dass ich angezeigt werde und die 3 CDs beschlagnahmt werden und ich hinterher noch wer weiß wieviel Strafe zahlen muss!'Geschockt'

Zwei der CDs sind auch eigentlich nicht für mich bestimmt, sondern ich habe sie für zwei andere Leute mitgekauft, um bei den Versandkosten günstiger weg zu kommen!

Was ist in dieser Situation also das Beste? Soll ich die Annahme verweigern und sehen wie ich an mein Geld zurückgelange, aber wird dann die Postsendung wirklich ungeöffnet in die USA zurückgeschickt,? Oder soll ich die Postsendung beim Zoll abholen? Ich meine ich bin ja volljährig! Auf der Homepage des Zolls habe ich sogar Folgendes gelesen: "Ein verbotener Versandhandel liegt jedoch nicht vor, wenn gegenüber der Zollstelle der Nachweis erbracht wird, dass der Empfänger der Ware volljährig ist. Der Altersnachweis kann in der Regel durch Vorlage eines Personalausweises erfolgen."

Vielen Dank für alle Antworten im Vorraus!!!
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ugo-piazza
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Beiträge: 204

BeitragVerfasst am: 16.01.2010, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne da eigene Erfahrungen zu haben (ich kaufe fast nur inländisch und Problemfälle dann aus dem EU-Ausland), würde ich den Personalausweis einstecken und zum Zollamt traben.

Wie du richtig anführst, schreibt der Zoll ja selbst

Zitat:
Die Einfuhr der genannten Medien im Wege des Versandhandels ist verboten und wird durch die Zollstellen überwacht. Ein verbotener Versandhandel liegt jedoch nicht vor, wenn gegenüber der Zollstelle der Nachweis erbracht wird, dass der Empfänger der Ware volljährig ist. Der Altersnachweis kann in der Regel durch Vorlage eines Personalausweises erfolgen. Bei Zuwiderhandlungen halten die Zollstellen die Sendungen fest und informieren die zuständige Staatsanwaltschaft, die über den Verbleib der Ware und die eventuelle Einleitung eines Strafverfahrens entscheidet.



Quelle

Von daher sehe ich da kein größeres Problem, Geldbörse solltest du aber nicht vergessen.
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Kitamuraaa
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BeitragVerfasst am: 17.01.2010, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hinfahren und abholen. Da das ja nur "ganz normal indiziert" ist, kann dir nichts passieren. Dem Schreiben nach zu urteilen bist du zum Glück an Beamte geraten, die wenigstens etwas Ahnung haben und dich nicht grundlos einknasten^^.
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Webmaster
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BeitragVerfasst am: 17.01.2010, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kitamuraaa hat Folgendes geschrieben:
Hinfahren und abholen. Da das ja nur "ganz normal indiziert" ist, kann dir nichts passieren. Dem Schreiben nach zu urteilen bist du zum Glück an Beamte geraten, die wenigstens etwas Ahnung haben und dich nicht grundlos einknasten^^.


Ist das Einführen von indizierten Medien per Versandhandel nicht verboten? Ist meines Wissens eine Ordnugnswidrigkeit nach JuSchG ... Frage
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Kitamuraaa
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BeitragVerfasst am: 17.01.2010, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, das könnte sein...

Ich glaube allerdings eher, dass das so wie mit dem Verkauf von beschlagnahmten Zeug geregelt wird; beschlagnahmt: nur der Verkauf in Deutschland ist strafbar <--> indziert: nur das Verschicken in Deutschland (abgesehen von Einschreiben) ist strafbar.
Also eigentlich ist's ja "immer" so, dass nur derjenige der verkauft/verschickt Probleme bekommen kann.

Er hat zwar gleich mehere CD's bestellt, dass man ihm ohne weiteres beabsichtigten Weiterverkauf/Verbreitung unterstellen kann, aber das ist ja auch nur bei beschlagnahmten Sachen strafbar...

Er wird wohl lediglich Steuern berappen müssen.
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goalzz
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Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.01.2010, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mich auch schon gefragt ob ich einfach mal beim Zoll anrufe!
Auf der Homepage haben die eine Telefonnummer angegeben, wo man "allgemeine fachliche Fragen" stellen kann.
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Webmaster
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BeitragVerfasst am: 17.01.2010, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hatte ganz vergessen, dass ich hier Pfeil http://www.medienzensur.de/seite/indizierung.shtml schon auf das Thema eingegangen bin Sehr glücklich

§ 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG ist da recht eindeutig. Indizierte Medien dürfen nicht im Wege des Versandhandels eingeführt werden. Adressat des Verbotes ist der Besteller in Deutschland.

Zwar hat das (allseits bekannte Zwinkern ) OLG Hamm festgestellt, dass der Privatkunde ohne Weiterverbreitungsabsicht nicht ordnungswidrig handelt, aber hier liegt ja eine solche Weiterverbreitungsabsicht vor. Wenn auch nur eine sehr, sehr begrenzte Smilie

goalzz hat Folgendes geschrieben:
Ich habe mich auch schon gefragt ob ich einfach mal beim Zoll anrufe!
Auf der Homepage haben die eine Telefonnummer angegeben, wo man "allgemeine fachliche Fragen" stellen kann.

Das ist ne gute Idee, würde ich auch machen. Ich wusste gar nicht, dass der Zoll einen solchen Service anbietet Zwinkern


Halte uns auf dem Laufenden! Ich bin neugierig, wie das aus geht. Smilie
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ugo-piazza
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Beiträge: 204

BeitragVerfasst am: 18.01.2010, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Webmaster hat Folgendes geschrieben:
Kitamuraaa hat Folgendes geschrieben:
Hinfahren und abholen. Da das ja nur "ganz normal indiziert" ist, kann dir nichts passieren. Dem Schreiben nach zu urteilen bist du zum Glück an Beamte geraten, die wenigstens etwas Ahnung haben und dich nicht grundlos einknasten^^.


Ist das Einführen von indizierten Medien per Versandhandel nicht verboten? Ist meines Wissens eine Ordnugnswidrigkeit nach JuSchG ... Frage


Würde ich ad hoc zwar auch sagen, aber wenn der Zoll selbst öffentlich anderes behauptet...

Wobei der Zoll sich wohl auf die Begriffsbestimmung des JuSchG beruft, wonach kein Versandhandel im Sinne des JuSchG vorliegt, wenn sichergestellt ist, dass kein Versand an Minderjährige erfolgt (§ 1 Abs. 4 JuSchG)

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__1.html
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goalzz
Neuling
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BeitragVerfasst am: 18.02.2010, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

So, ich bin allen hier ja noch eine Antwort schuldig. Sorry erstmal das es so lange gedauert hat...

Also, ich hatte ja erst meine Bedenken. Irgendwann habe ich dann beim Zoll unter besagter Telefonnummer angerufen und mein Problem geschildert. Die meinten nur ich soll auf jeden Fall mit meinem Personalausweis beim Zollamt erscheinen. Kein Sterbenswörtchen von Beschlagnahmung oder Einknasten javascript:emoticon('Lachen').

Dann bin ich auf zum Zoll und hab dem erstbesten Zöllner alle benötigten Unterlagen übergeben (aber keinen Perso gezeigt). Danach musste ich die Postsendung öffnen, es waren eindeutig die Rammstein-CDs drin... Irgendwie war ich bei der ganzen Sache doch ziemlich nervösjavascript:emoticon('Smilie'). Naja, ich sollte mich erst mal draußen hinsetzen, das würde alles noch etwas dauern. Ich hab mich also in den Flur gesetzt und die Minuten zogen ins Land...
Endlich kam der Zöllner wieder, ich musste Einfuhrumsatzsteuer, Zoll- und Lagergebühren zahlen und das wars!!!
Ich musste weder meinen Ausweis vorzeigen noch mich rechtfertigen was ich denn mit so vielen CDs anzufangen gedenkejavascript:emoticon('Smilie').

Es war also alles halb so wild.

Allen potentiellen Rammstein-LIFAD-Ausland-Käufern sei gesagt, dass sie "normalerweise" nichts zu befürchten haben!
javascript:emoticon('Cool')
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Kitamuraaa
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Beiträge: 40
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 18.02.2010, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

herzlichen glückwunsch Mr. Green
es ist schön zu hören, dass es auch fähige beamte gibt ^^
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